Für Prüfungsausschüsse und zuständige Stellen ändert sich zunächst nichts durch die neue Hauptausschussempfehlung. Es gelten grundsätzlich die in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes festgelegten Bestimmungen. Die Empfehlung bietet jedoch auch wertvolle Hinweise für Prüfende, wie zum Beispiel Begriffsdefinitionen und Hinweise für die Prüfungspraxis.
Neue HA-Empfehlung zu Prüfungen
Die neue Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zu Prüfungsanforderungen und -instrumenten definiert zentrale Prüfungsbegriffe, strukturiert den Katalog der Prüfungsinstrumente in drei Kategorien und gibt konkrete Hinweise zur Umsetzung in der Prüfungspraxis. Erstmalig werden auch die Herausforderungen durch generative künstliche Intelligenz aufgegriffen.

Im Mai 2026 ist im Bundesanzeiger die Empfehlung Nummer 186 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung erschienen. Die HA-Empfehlung „zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen” ersetzt die bisherige Empfehlung Nr. 158.
Bedeutung für die Prüfungspraxis
Zielgruppe sind vor allem diejenigen, die an der Entwicklung von Ausbildungsberufen beteiligt sind (Ordnungsverfahren). Hierzu gehören Sachverständige des Bundes, Koordinatorinnen und Koordinatoren der Sozialpartner, die zuständigen Bundesministerien sowie BIBB-Projektleitende: Die Empfehlung bietet diesen Orientierung bei der Auswahl von Prüfungsinstrumenten, die in Zwischen- sowie Abschluss- und Gesellenprüfungen eingesetzt werden. Sie wirkt sich damit auf alle Berufe aus, deren Ausbildungsordnungen künftig neu geordnet oder modernisiert werden.
Zentrale Begriffe und Differenzierungen werden erklärt
Die Hauptausschussempfehlung erläutert die Begriffe Prüfungsbereich, Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistung sowie Prüfungsinstrumente und schafft damit ein einheitliches Verständnis über diese Benennungen. Zudem gibt sie konkrete Hinweise, wie inhaltliche Differenzierungen (nach Fachrichtungen, Schwerpunkten, Wahlqualifikationen) in den Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnungen zu berücksichtigen sind.
Aktualisierter Prüfungsinstrumente-Katalog
Herz des Dokumentes ist der Prüfungsinstrumente-Katalog, in dem Prüfungsinstrumente erstmalig systematisch beschrieben werden: Zu jedem Prüfungsinstrument gibt es eine Kurzbeschreibung, es werden Bewertungsgegenstand und -kriterien genannt, Kombinationsmöglichkeiten, Prüfungsdauer sowie Anwendungsbedingungen, wie etwa Hinweise zur Anwesenheit des Prüfungsausschusses.
Die Instrumente selbst sind in drei Kategorien gegliedert:
1. Eigenständige Prüfungsinstrumente
... können unabhängig voneinander eingesetzt werden. Die Kombination mit anderen Prüfungsinstrumenten ist möglich, jedoch - bis auf die betrieblichen Prüfungsinstrumente - nicht zwingend erforderlich. Hierzu gehören:
- Herstellen eines Prüfungsprodukts/Prüfungsstücks
- Bearbeiten einer Arbeitsaufgabe
- Durchführen einer Arbeitsprobe
- Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben
- Durchführen einer Gesprächssimulation
- Betriebliche Prüfungsinstrumente: Durchführen eines Projekts/ eines betrieblichen Auftrags/ einer Fachaufgabe (mit verpflichtendem Fachgespräch)
2. Prüfungsinstrumente mit Bezug auf andere Leistungen
... nehmen Bezug auf eine zuvor erbrachte Leistung des Prüflings.
- Führen eines Fachgesprächs
- Präsentieren einer Arbeitsleistung/eines Arbeitsergebnisses
- Erstellen einer Dokumentation
3. Unterstützende Prüfungsinstrumente
... ergänzen ein anderes Prüfungsinstrument.
- Führen eines ergänzenden Reflexionsgesprächs
- Erstellen ergänzender praxisüblicher Unterlagen
KI im Prüfungskontext: Substanzielle Eigenleistung wird betont
Die Empfehlung greift auch die Herausforderungen durch generative künstliche Intelligenz auf: Mit Blick auf die sich verändernden technischen Möglichkeiten soll bei der Auswahl und Kombination von Prüfungsinstrumenten die „substanzielle Eigenleistung des Prüflings“ besonders berücksichtigt und gewichtet werden. Damit gibt der Hauptausschuss erstmals einen Hinweis auf den Umgang mit KI im Prüfungskontext.
Weitere Informationen und Links
Die vollständige Empfehlung ist im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2026 (BAnz AT 05.05.2026 S2) veröffentlicht. Sie ist über die Website des BIBB aufrufbar: 186_HA_E_z_Gestalt_v_Prüfungsanforderungen_u_instrumenten_BAnz_AT_05.05.2026_S2.pdf
Die neue Empfehlung ersetzt die Hauptausschussempfehlung Nr. 158 von 2013:
Empfehlung zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen - Prüfungsanforderungen
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