Welche Funktion erfüllt der Prüfungsausschuss?
Prüfungsausschüsse sind in erster Linie zuständig für die Abnahme von Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen. Dies regeln das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in §39 und die Handwerksordnung (HwO) in §33. Die Mitarbeit im Prüfungsausschuss
ist ehrenamtlich – und erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Tätigkeit der Prüfungsausschussmitglieder umfasst dabei diverse Aufgaben:
Im Vorfeld der Prüfung ist der Prüfungsausschuss verantwortlich für das Festlegen der Prüfungsaufgaben. Dies geschieht stets auf Grundlage der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Die Prüfungsaufgaben können aber auch zentral erstellt werden. Darüber hinaus entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung von Personen zur Abschlussprüfung, die aus Sicht der zuständigen Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Während der Prüfung ist es die Aufgabe der Prüfungsausschussmitglieder, die Prüfung durchzuführen, den Ablauf der Prüfung genau zu protokollieren und die Ergebnisse festzuhalten.
Der Prüfungsausschuss ist ebenfalls zuständig für die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat, sowie die Bewertung der Prüfung insgesamt. Damit einhergehend entscheiden die Prüfungsausschussmitglieder ebenfalls über das Bestehen oder Nicht-Bestehen von Abschlussprüfungen.
Um den Arbeitsaufwand des Prüfungsausschusses zu reduzieren bzw. die Prüfungsdurchführung flexibler zu gestalten, kann die zuständige Stelle
Prüferdelegationen einrichten. Diese können für die Abnahme und abschließende Bewertung auch einzelner Prüfungsteile gebildet werden. Die Übertragung der Aufgaben muss dabei im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss erfolgen.