Prüfer/-in werden: An wen kann ich mich wenden?
Sie sind an einer Mitarbeit interessiert und fragen sich nun, was die richtige Anlaufstelle ist? – Hierbei spielt es eine entscheidende Rolle, welcher Personengruppe Sie angehören:
- Als Arbeitgeber/-in können Sie sich direkt an Ihre zuständige Stelle
wenden. - Für Arbeitnehmer/-innen sind sowohl die zuständige Einzelgewerkschaft/Arbeitnehmervereinigung
als auch die zuständige Stelle die richtigen Anlaufstellen. - Lehrkräfte sollten wiederum Kontakt mit der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde aufnehmen.
Viele Wege führen ins Ehrenamt
Der gängigste Weg, um als Prüfer oder Prüferin tätig zu werden, ist die Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie sich als Prüfer oder Prüferin engagieren können: als Mitglied einer sogenannten Prüferdelegation. Dies ist mit weniger zeitlichem Aufwand verbunden als die Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss – und ermöglicht Ihnen daher einen niederschwelligen Einstieg in die Tätigkeit als Prüfer oder Prüferin. Alternativ dazu können Sie sich auch als Stellvertreter oder Stellvertreterin berufen lassen. Doch ganz gleich ob Prüfungsausschuss oder Prüferdelegation – Ihre Tätigkeit als Prüfer/-in ist stets ehrenamtlich.