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Verfahrenstechnologen Metall: Neue Prüfungsbestimmungen

13. August 2026

Im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ kann nun auch der betriebliche Auftrag als Prüfungsinstrument eingesetzt werden.
Menschen in Schutzkleidung bei Metallbearbeitung

Mit der Modernisierung der Ausbildungsordnung der Verfahrenstechnologen und Verfahrenstechnologinnen Metall wurden 2026 auch die Prüfungsbestimmungen angepasst. Eine wesentliche Neuerung betrifft den Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ in Teil 2 der Abschlussprüfung: Hier stehen ab sofort zwei Prüfungsvarianten zur Auswahl.

  • In Variante 1 bearbeitet der Prüfling eine Arbeitsaufgabe und dokumentiert diese mit praxisbezogenen Unterlagen. Während der Durchführung findet ein situatives Fachgespräch statt. Die gesamte Prüfungszeit beträgt vier Stunden, das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
  • In Variante 2 führt der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durch. Die Aufgabenstellung hierzu und den geplanten Bearbeitungszeitraum legt der Prüfling dem Prüfungsausschuss vorab zur Genehmigung vor. Der Prüfling dokumentiert seine Arbeit mit praxisbezogenen Unterlagen. Auf dieser Grundlage wird ein Fachgespräch geführt, um die prozessrelevanten Qualifikationen des Prüflings zu bewerten. Für den betrieblichen Auftrag hat der Prüfling insgesamt zehn Stunden Zeit; das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.

Bisher gab es im Prüfungsbereich nur die Arbeitsaufgabe als Prüfungsinstrument. Jetzt kann der Ausbildungsbetrieb entscheiden, ob der Prüfling stattdessen einen betrieblichen Auftrag durchführen soll. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung teilt der Prüfling der zuständigen Stelle die Wahl der Prüfungsvariante mit.

Ob Arbeitsaufgabe oder betrieblicher Auftrag: In beiden Varianten geht es darum, die umfassende berufliche Handlungskompetenz zu prüfen – von der Planung und Durchführung von Produktionsaufträgen über Qualitätssicherung, Prüfmittel und Dokumentation bis hin zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Instandhaltung. Mit dem Variantenmodell wird der praktische Prüfungsanteil stärker an betrieblichen Abläufen und aktuellen Anforderungen der modernen Arbeitswelt ausgerichtet.

Eine weitere Neuerung betrifft die Standardberufsbildpositionen, die jetzt in die Ausbildungsordnung integriert wurden. Damit gewinnen insbesondere Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Sicherheit sowie die Zusammenarbeit in einer vernetzten Arbeitswelt an Bedeutung.
 

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