Die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen muss den Handlungszyklus zur Bearbeitung des Auftrags nachvollziehbar und vollständig abbilden: Das ist einerseits wichtig, damit der Prüfungsausschuss einen guten Einblick in die Planungs- und Vorgehensweise des Prüflings gewinnt, andererseits, damit er Fragen für das Fachgespräch vorbereiten kann. Die Dokumentation enthält in der Regel Erläuterungen zu
1. Information oder Bedarfsanalyse
2. Planung
3. Durchführung und
4. Kontrolle/Nachbereitung des Betrieblichen Auftrags.
Als praxisbezogene Unterlagen fügt der Prüfling Dokumente bei, die während der Bearbeitung des betrieblichen Auftrags entstehen. Dies können – je nach Beruf – Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Prüfprotokolle, Fotos oder weitere Unterlagen sein, die den Prozess von der Planung über den Ablauf bis hin zu den Ergebnissen abbilden.
Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag
Für Prüfende ist es wichtig, sich sorgfältig auf das Fachgespräch vorzubereiten, um gezielte Fragen zu den Inhalten der Dokumentation und den durchgeführten Arbeitsschritten stellen zu können. Der Prüfungsausschuss muss einschätzen, ob der Prüfling den Prozess eigenständig durchgeführt hat und nachvollziehbar machen kann, dass er die Probleme selbst gelöst hat.
Folgende Fragen zu diesen Aspekten können unter anderem wichtig sein:
- Arbeitsprozess: Hat der Prüfling die Zusammenhänge und Schritte des betrieblichen Auftrags durchdrungen und sich über alternative Wege Gedanken gemacht
- Problemlösung: Wie ist der Prüfling mit Herausforderungen während der Durchführung des betrieblichen Auftrags umgegangen und welche Lösungen hat er entwickelt
- Fähigkeit zur Selbstreflexion: Ist der Prüfling fähig, seine eigenen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und potenzielle Verbesserungen zu erkennen?
Lesen Sie hierzu auch den Leando-Beitrag: Was ist ein Fachgespräch? Was und wie wird bewertet?
Präsentation des betrieblichen Auftrags
Einige Ausbildungsordnungen sehen eine Präsentation mit einem festen Zeitfenster (z.B. 10 Minuten) vor, in dem der Prüfling vor dem Fachgespräch den betrieblichen Auftrag vorstellt. Der Prüfling präsentiert hierbei die Ausgangssituation, die Aufgabenstellung, seine Vorgehensweise und die Ergebnisse. Aus der Präsentation soll hervorgehen, dass er mit Herausforderungen umgehen und Lösungen entwickeln kann und dass er die Fachkenntnisse besitzt, die für die Umsetzung des betrieblichen Auftrags notwendig sind. Formale Hinweise für den Ablauf der Präsentation sowie die Verwendung von Medien und Präsentationsunterlagen finden sich oft in den Richtlinien der für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständigen Stellen.
Auch wenn die Ausbildungsordnung kein festes Zeitfenster für die Präsentation vorgibt, ist es in der Praxis üblich, dass der Prüfling im Fachgespräch kurz den betrieblichen Auftrag vorstellt, bevor der Prüfungsausschuss mit seinen Fragen beginnt.
Arbeitsergebnis kann in die Bewertung einbezogen werden
Prinzipiell kann auch das Arbeitsergebnis in die Bewertung einbezogen werden. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn das Werkstück oder Ergebnis transportabel ist. In den Richtlinien einiger zuständiger Stellen ist vermerkt, dass der Prüfling Modelle oder das Werkstück mitbringen darf, um den Prüfern einen realen Eindruck der Arbeit zu vermitteln. Dabei werden diese Produkte selbst nicht bewertet, sondern unterstützen die Dokumentation und können somit in die Bewertung einbezogen werden.