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Was ist ein Fachgespräch?

15. Januar 2025

In der Abschlussprüfung der meisten Ausbildungsberufe werden Fachgespräche geführt. Sie zählen zu den mündlichen Prüfungsinstrumenten. Dabei gibt es verschiedene Ausprägungen des Fachgesprächs: Oft wird es mit anderen Prüfungsinstrumenten kombiniert.
Prüfungssituation Fachgespräch. Drei Prüfende sprechen mit einer jungen Frau über Inhalte aus dem medizinischen oder Gesundheitsbereich.

Was ist ein Fachgespräch?

Das Fachgespräch zählt zu den mündlichen Prüfungsinstrumenten. Es kommt in den Abschlussprüfungen fast aller Berufe vor: ob der Prüfling später als medizinische Fachangestellte, Koch, Elektronikerin, Maßschuhmacher, Kauffrau im Einzelhandel, Brunnenbauerin oder Umwelttechnologe arbeiten möchte.

Im Fachgespräch soll sich zeigen, ob der Prüfling über die notwendigen Handlungskompetenzen in beruflichen Situationen verfügt. Es geht also in diesen Gesprächen vor allem um den Überblick und das Verständnis für Prozesse sowie für fachliche Probleme und deren Lösungen. Prüflinge sollen im Gespräch Bezüge zu ihren betrieblichen Erfahrungen herstellen und dabei auch betriebsspezifische Regelungen ansprechen. So wird die Praxisnähe erreicht, die durch das Fachgespräch angestrebt ist.

Worüber wird im Fachgespräch gesprochen?

Das Fachgespräch bezieht sich immer auf eine vorher vom Prüfling erbrachte Leistung. Inhalt des Gesprächs können also etwa eine Aufgabe, eine Arbeitsprobe, ein Prüfungsstück/Prüfungsprodukt oder ein betrieblicher Auftrag sein. Der Prüfling soll sein fachliches Verständnis nachweisen und auch alternative Lösungswege aufzeigen. Die Prüfenden sollen dies durch gezielte, offene Nachfragen unterstützen – immer unter Berücksichtigung der individuellen Arbeitsleistungen des Prüflings. 

Der Dialog soll stets auf Augenhöhe „unter Fachleuten“ stattfinden. Die Prüflinge sollen angstfrei ihre Leistung präsentieren und ihre Stärken zeigen können – unterstützt durch das Verhalten der Prüfenden, eine gute Atmosphäre, hilfreiche und ermutigende Reaktionen oder auch eine angemessene Lautstärke.

Je nach Beruf und Ausbildungsordnung begegnen Prüfenden unterschiedliche Bezeichnungen für Fachgespräche. Welche Begriffe verwendet werden, hängt unter anderem davon ab, wann der jeweilige Beruf neu geordnet wurde. Seit 2026 orientieren sich die Sachverständigen in Neuordnungsverfahren an der neuen Hauptausschuss-Empfehlung 186 des BIBB. Davor bildete die HA 158 die Grundlage. Sie unterscheidet mehrere Ausprägungen des Fachgesprächs.

Welche Regelung gilt für meine Prüfung?

Entscheidend ist immer die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Dort ist festgelegt, welches Prüfungsinstrument vorgesehen ist und welche Anforderungen gelten.

Welche Fachgespräche können Ihnen in der Prüfung begegnen?

In vielen aktuell geltenden Ausbildungsordnungen (Stand: August 2026) wird das Fachgespräch als Prüfungsinstrument mit einer zusätzlichen Bezeichnung näher bestimmt. Denn diese orientierten sich an der Empfehlung 158 „zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Prüfungsanforderungen“ des BIBB-Hauptausschuss1. Bezogen auf die Prüfungsregelungen wird hier zwischen dem fallbezogenem, dem auftragsbezogenem sowie dem situativen Fachgespräch unterschieden.

Auftragsbezogen, fallbezogen, situativ  ... 

Die Fachgespräche unterscheiden sich zum einen dahingehend, ob sie gesondert bewertet und gewichtet werden. So hat das fallbezogene Fachgespräch eigene Prüfungsanforderungen sowie eine eigene Bewertung und Gewichtung. Demgegenüber muss in den übrigen Fachgesprächen die Prüfungsleistung in Kombination mit anderen Prüfungsinstrumenten bewertet werden: Ein auftragsbezogenes Fachgespräch bezieht sich etwa auf eine Arbeitsprobe oder -aufgabe. Auch die Prüfungsumgebung kann unterschiedlich sein. So wird ein fallbezogenes Fachgespräch in der Regel in einem separaten Raum stattfinden, während ein situatives Fachgespräch am Arbeitsort stattfinden muss, weil es parallel zu der vom Prüfling ausgeführten Tätigkeit durchgeführt wird.

 Fallbezogenes FachgesprächAuftragsbezogenes FachgesprächSituatives Fachgespräch
Worauf bezieht sich das Fachgespräch?praxisbezogene Aufgabe*Betrieblicher Auftrag, Prüfungsprodukt/Prüfungsstück, Arbeitsprobe oder ArbeitsaufgabeSituationen einer parallel stattfindenden Arbeitsaufgabe oder Arbeitsprobe
Bewertung/ GewichtungHat eigene Prüfungsanforderungen und GewichtungKeine eigene Bewertung, sondern unterstützt die Bewertung des o.g. Prüfungsinstruments
Beispielberuf, in dem Fachgespräch zur Anwendung kommtKaufmann/-frau im EinzelhandelKoch/Köchin (auf Basis einer Arbeitsaufgabe)Anlagenmechaniker/-in (auf Basis einer Arbeitsaufgabe)

* Für das fallbezogene Fachgespräch wird dem Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe („ein Fall“) gestellt oder er führt eine Aufgabe in seinem Betrieb selbstständig durch. Diese exklusiv für das Fachgespräch durchgeführte Aufgabe ist kein eigenes Prüfungsinstrument.

Die Tabelle ist ein Ausschnitt aus einem Überblick zu Ausprägungen des Fachgesprächs. Dieser enthält zusätzlich Hinweise für Prüfende zur Gesprächsführung sowie dazu, was im Fachgespräch bewertet wird.

ueberblick_fachgespraeche_.pdf

Fachgespräch und Reflexionsgespräch 

In neuen und modernisierten Ausbildungsordnungen wird es künftig Fachgespräche und Reflexionsgespräche geben. 

Dabei ist laut Hauptausschussempfehlung 186 "das Fachgespräch (...) ein Prüfungsgespräch, in welchem fachliche Sachverhalte, Vorgehensweisen sowie Problemlösungsstrategien in Bezug auf eine vom Prüfling vor her erbrachte Leistung erörtert werden. In einem Fachgespräch können auch über die erbrachte Leistung hinausgehende, fachlich angrenzende Aspekte beleuchtet und weiterführende, beruflich relevante Fragestellungen in Bezug auf die im Prüfungsbereich normierten Prüfungsanforderungen thematisiert werden."

Im Gegensatz zum Fachgespräch werden im Reflexionsgespräch keine über die praktische Prüfungsleistung hinausgehenden Themen angesprochen. Beide Gespräche beziehen sich auf eine vom Prüfling praktisch erbrachte Leistung und ergänzen deren Bewertung.

Fachgespräch am Beispiel Koch/Köchin

Ob im Rahmen der Abschlussprüfung Fachgespräche zum Einsatz kommen und ob diese mit anderen Prüfungsinstrumenten kombiniert werden, steht in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Anhand eines Auszugs aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin (2022), den wir als PDF zur Verfügung stellen, werden die einzelnen Prüfungsbestandteile erläutert. Im Beispiel geht es um die Kombination eines auftragsbezogenen Fachgesprächs und einer Arbeitsaufgabe im Prüfungsbereich „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“.

Laut den Prüfungsanforderungen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, eine Vorspeise und ein Hauptgericht zuzubereiten. Mit welchen Methoden hat er das nachzuweisen? Hier kommt nun ein auftragsbezogenes Fachgespräch zum Einsatz, das mit einem weiteren Prüfungsinstrument kombiniert wird. Der Prüfling hat zunächst eine Arbeitsaufgabe durchzuführen, auf deren Basis im Anschluss ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt wird.

Je Prüfungsinstrument ist ein gesonderter zeitlicher Rahmen festgelegt: Für die Arbeitsaufgabe haben die Prüflinge im Beruf Koch/Köchin 3 Stunden und 45 Minuten Zeit. Auf das auftragsbezogene Fachgespräch entfallen maximal 15 Minuten. Schließlich ist der Verordnung zu entnehmen, mit welcher Gewichtung die einzelnen Teile in die Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich eingehen. Im Beispiel geht der zweite Teil (Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch zusammen) mit 70 Prozent in die Ermittlung des Ergebnisses ein.

PDF zum Download

kombination_fachgespraech_koch.pdf

Was und wie wird bewertet?

Beim auftragsbezogenen Fachgespräch werden das methodische Vorgehen des Prüflings, dessen Lösungswege und/oder das Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge bewertet – stets im Hinblick auf die zuvor durchgeführte Aufgabe. Dazu eignen sich folgende Beispielfragen:

Fragen zur Information und Arbeitsplanung:

  • Können Sie die Reihenfolge Ihrer Arbeitsschritte begründen?
  • Welche Abstimmungen mussten getroffen werden?

Fragen zur Durchführung:

  • Wie begründen Sie den Einsatz Ihrer Arbeitsmittel und Verfahren?
  • Welche Alternativen hätte es dazu gegeben?

Fragen zur Kontrolle:

  • Wie haben Sie die Qualität Ihrer Arbeit überprüft?
  • Was würden Sie aus jetziger Sicht anders machen und warum?

Doch wie wird der unmittelbare Eindruck zu den Antworten des Prüflings auf diese Fragen festgehalten und schließlich bewertet? Eine Gesamtbeurteilung nach Prüfungsende auf „Gedächtnisbasis“ ist nicht vorgesehen und auch nichts rechtens. Sondern: Im Regelfall fertigt der Prüfungsausschuss bzw. die Prüferdelegation zur Dokumentation eine Niederschrift an. Auch werden vorbereitend Bewertungsbögen samt Bewertungskriterien erstellt. Bei der Entwicklung der Bewertungsbögen sollte sich der Ausschuss auch über die Gewichtung in Bezug auf die einzelnen Kriterien verständigen. Zusätzlich empfiehlt es sich, festzuhalten, welches beobachtbare Verhalten geeignet ist, die Kriterien zu bewerten. Vorlagen werden häufig durch die zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.

Während der Prüfungssituation nutzt der Prüfungsausschuss bzw. die Prüferdelegation einen Bewertungsbogen, um sich Notizen zum Gesprächsverlauf, zu Leistungen und Fehlern machen zu können. 

In jedes Feld können sowohl zusammenfassende Notizen als auch Kurzbewertungen zur Leistung (z. B. auf der Skala: ++/+/o/-/--) eingetragen werden. Da das Fachgespräch zu den sogenannten flüchtigen Prüfungsleistungen zählt, kommt der Dokumentation durch die Prüfenden eine hohe Bedeutung zu. Während der Prüfung zu protokollieren (auch für Außenstehende) sind insbesondere: Zwischenfälle, Hinweise zur Leistungsbeurteilung samt Begründungen für Punktabzüge, Abweichung von der Zeitvorgabe – nicht nur für die spätere Gesamtbewertung, sondern auch um Rechtssicherheit zu gewährleisten. 

Jedes Mitglied des Ausschusses bzw. der Prüferdelegation füllt einen eigenen Bogen unabhängig von den übrigen Prüfenden aus und bildet sich in Bezug auf die gezeigte Leistung ein eigenes Urteil, um ein möglichst hohes Maß an Objektivität zu gewährleisten. Das Ergebnis dieser Einzelbewertungen wird im Anschluss gemeinsam besprochen, um zu einer gemeinsamen Bewertung zu kommen.

Auf einen Blick

  • Fachgespräche zählen zu den mündlichen Prüfungsinstrumenten und kommen in vielen Prüfungen vor.
  • Fachgespräche sind Dialoge auf Augenhöhe unter Fachleuten, keine reinen Wissensabfragen.
  • Es werden möglichst offene Fragen gestellt, Nachfragen beziehen sich auf die Handlungen und Aussagen des Prüflings.
  • Das situative und das auftragsbezogene Fachgespräch werden immer mit einem anderen Prüfungsinstrument kombiniert.
  • Die Anforderungen an den Prüfling stehen in der jeweiligen Ausbildungsordnung.
  • Fachgespräche erfassen flüchtige Prüfungsleistungen.
  • Daher sind die Ansprüche an die Prüfenden besonders hoch – der Dokumentation kommt hier eine hohe Bedeutung zu.

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