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Prüfen geht jetzt auch virtuell

Gute Nachrichten für all die unter Euch, die als Prüfer*innen tätig sind?

Das Thema „digitales Prüfen“ hat sich bewegt:  Der Paragraf 42 des BBiG, der sich der Beschlussfassung und Bewertung der Abschlussprüfung widmet, wird  durch den Paragrafen 42a ergänzt. Dieser enthält Regelungen zur „Virtuellen Teilnahme von Prüfenden“. Am 1. August 2024 ist das sogenannte „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)“ in Kraft getreten. Also schon eine Weile her, aber sicherlich noch neu für viele.

Die Kolleg*innen vom BIBB haben über die Ergänzung mit Harald Töltl, dem Geschäftsführer Berufliche Ausbildung bei der IHK Rhein-Neckar, gesprochen.

Das gesamte Interview über die Neuerungen und wie die Umsetzung zu regeln ist findet Ihr hier: 

Was denkt Ihr über das Thema? 

 

 

Bild: Canva

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