Leando - ausbilden, prüfen, vernetzen

Prüfungsaufgabenerstellung

Alle Aufgaben für Abschluss- oder Gesellenprüfungen werden von Gremien erstellt bzw. ausgewählt und beschlossen. Diese bestehen gemäß  § 40 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 34 Handwerksordnung (HwO) aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie Lehrkräften der Berufsschule  Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Prüfungsaufgaben zu erstellen. Welche davon angewendet wird, hängt von Beruf und Zuständigkeit ab.

  • Der Prüfungsausschuss erstellt die Prüfungsaufgaben
  • Die zuständige Stelle richtet einen Aufgabenerstellungsausschuss für den entsprechenden Ausbildungsberuf ein.
  • Eine Leitkammer, die in einem bestimmten Beruf für ein Bundesland oder eine Region federführend ist, beruft einen spezialisierten Fachausschuss, um die Prüfungsaufgaben zu erstellen.
  • Die Aufgaben können auch von einer überregionalen Aufgabenerstellungsinstitution erarbeitet werden.
    Die zuständige Stelle legt in ihrer Prüfungsordnung fest, ob der Prüfungsausschuss die von anderen Gremien erstellten Aufgaben übernehmen muss (vgl. § 40 Abs. 2 BBiG).

Weitere Informationen 

§ 40 BBiG 

§ 34 HwO

Wie kommt die Aufgabe in die Prüfung? Der Prozess der Prüfungsaufgabenerstellung