Prüfungsaufgabenerstellung
Alle Aufgaben für Abschluss- oder Gesellenprüfungen werden von Gremien erstellt bzw. ausgewählt und beschlossen. Diese bestehen gemäß § 40 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 34 Handwerksordnung (HwO) aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie Lehrkräften der Berufsschule Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Prüfungsaufgaben zu erstellen. Welche davon angewendet wird, hängt von Beruf und Zuständigkeit ab.
- Der Prüfungsausschuss erstellt die Prüfungsaufgaben
- Die zuständige Stelle richtet einen Aufgabenerstellungsausschuss für den entsprechenden Ausbildungsberuf ein.
- Eine Leitkammer, die in einem bestimmten Beruf für ein Bundesland oder eine Region federführend ist, beruft einen spezialisierten Fachausschuss, um die Prüfungsaufgaben zu erstellen.
- Die Aufgaben können auch von einer überregionalen Aufgabenerstellungsinstitution erarbeitet werden.
Die zuständige Stelle legt in ihrer Prüfungsordnung fest, ob der Prüfungsausschuss die von anderen Gremien erstellten Aufgaben übernehmen muss (vgl. § 40 Abs. 2 BBiG).
Weitere Informationen
Wie kommt die Aufgabe in die Prüfung? Der Prozess der Prüfungsaufgabenerstellung

