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Rechtsbehelf

Falls der Prüfling mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses oder der zuständigen Stelle nicht einverstanden ist, kann er dagegen in der Regel Widerspruch bei der zuständigen Stelle einlegen. Falls ein Widerspruchsverfahren entbehrlich ist, die zuständige Stelle bei ihrer bisherigen Entscheidung bleibt oder der Prüfling mit dem Ergebnis des Widerspruchsverfahrens nicht einverstanden ist, kann er oder sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben.