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Widerspruchsverfahren

Das Widerspruchsverfahren ist ein Rechtsbehelf, der dem Bürger oder der Bürgerin vor dem gerichtlichen Verfahren zur Verfügung steht, um gegen behördliche Entscheidungen (Verwaltungsakte) vorzugehen. Wer mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht einverstanden ist, kann in der Regel einen Widerspruch bei der entsprechenden Stelle einreichen. Diese wird dann darüber entscheiden.