Um Prüfungsleistungen qualifiziert beurteilen zu können, müssen Prüfende nicht nur über die nötige Sachkunde verfügen.
Wie läuft eine Prüfung ab?
10. Juni 2025
Als ehrenamtliches Mitglied in einem Prüfungsausschuss oder einer Prüferdelegation übernehmen Sie zahlreiche wichtige Aufgaben. So sorgen Sie nicht nur für eine fachkundige, betriebsnahe Abnahme und Bewertung von Prüfungen, sondern sind häufig auch an der Erstellung von Prüfungsaufgaben beteiligt.
Doch wie genau läuft eine Prüfung ab? Und welche Prüfungsinstrumente können eingesetzt werden? In unserem kurzen Film erfahren Sie Wissenswertes rund um den Prüfungsablauf - aus erster Hand!
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Für neue Prüferinnen und Prüfer
Sind Sie neu im Prüfungswesen, sollten Sie sich vorab mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem allgemeinen Ablauf einer Prüfung vertraut machen. Informationen zu den Prüfungsanforderungen bzw. -bedingungen finden Sie z. B. in der jeweiligen Ausbildungsordnung des entsprechenden Berufs oder in der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Ihre zuständige Stelle ist auch die richtige Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zum allgemeinen Prüfungsablauf haben.
Hier geht es zum Zuständige-Stellen-Finder
Viele zuständige Stellen sowie andere Interessensvertretungen und -verbände bieten auch spezielle Schulungen für Prüfende an. Siehe auch Qualifizierungsangebote für Prüfer und Prüferinnen.
Prüfungen müssen sorgfältig vorbereitet werden. Hierzu gehört es, Aufgaben zu entwickeln und/oder -auszuwählen sowie Beobachtungs-/ Bewertungsbögen zu erstellen, die in praktisch oder mündlich durchgeführten Prüfungen eingesetzt werden. Als Mitglied des Prüfungsausschusses verständigen Sie sich mit den anderen Mitgliedern über Erwartungshorizont, Bewertungskriterien und deren Gewichtung. Beispiele für praktische Aufgaben als Prüfungsinstrumente sind die Arbeitsaufgabe oder die Arbeitsprobe und es gibt verschiedene Arten von Fachgesprächen, bei denen ebenfalls Bewertungsbögen genutzt werden. Welche Prüfungsinstrumente in der Prüfung eingesetzt werden, ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Dort steht ebenfalls, wie viel Zeit für die einzelnen Prüfungsteile vorgesehen ist.1
Wie die Prüfungssituation ausgestaltet ist, hängt vom Beruf und dem jeweiligen Prüfungsinstrument ab. Die Prüfungsräumlichkeiten und -materialien müssen ebenfalls entsprechend vorbereitet sein. Wenn etwa Teile der Prüfung in Betriebsräumen stattfinden sollen, ist auch eine Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben erforderlich. Wichtige Hinweise enthalten die Prüfungsordnungen der zuständigen Stellen. Weitere gute Tipps finden Sie zum Beispiel in der jeweiligen berufsspezifischen Ausgabe der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“.
Damit am Prüfungstag alles reibungslos klappt, treffen Sie sich mit den anderen Mitgliedern des Prüfungsausschusses einige Zeit vor der Ankunft der Prüflinge und verteilen die Rollen: Wer übernimmt die Schriftführung, wer stellt (hauptsächlich) Fragen, wer überwacht die Einhaltung der Zeitvorgaben? Hier ist auch Gelegenheit, sich noch einmal über die Prüfungsthemen der einzelnen Prüflinge auszutauschen.
Wie die Prüfung konkret durchgeführt wird und welche Aufgaben der Prüfungsausschuss hat, ist je nach Beruf, Prüfungsinstrument und Prüfling sehr unterschiedlich. So muss etwa bei schriftlichen Prüfungen der Prüfungsausschuss in der Regel nicht anwesend sein, er ist jedoch für die Korrektur und Benotung verantwortlich, die mit der sogenannten Zwei-Prüfenden-Regelung auch auf zwei Mitglieder übertragen werden können. Bei einer Gesprächssimulation dagegen schlüpft ein Prüfungsausschussmitglied sogar in eine Rolle (Kunde/Kundin, Patient/-in, etc.).
Als Mitglieder des Prüfungsausschusses sorgen Sie idealerweise für eine wertschätzende Atmosphäre und begegnen den Prüflingen konstruktiv. Auch das Wissen um die richtige Fragetechnik und angemessene Hilfestellung ist wichtig. So sollten etwa wertende Kommentare oder Zwischenfeedback unterbleiben. In Ausnahmesituationen, wie etwa bei Täuschungsversuchen, müssen Mitglieder des Prüfungsausschusses angemessen reagieren können. Welche Kompetenzen Sie selbst für dieses besondere Ehrenamt mitbringen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag: Welche Voraussetzungen brauche ich, um Prüfer/-in zu werden?
Mit Hilfe des Beobachtungs-/Bewertungsbogens können Sie Ihre Beobachtungen während der Prüfung festhalten und die Leistung des Prüflings anhand unterschiedlicher Kriterien bewerten. Die sorgfältige, schriftliche Dokumentation der Prüfungsleistungen ist wichtig, damit Sie auch bei Rückfragen oder im Falle einer Anfechtung fundiert Auskunft geben können.
Die Bewertung von Prüfungsleistungen zählt zu den Kernaufgaben des Prüfungsausschusses. Zunächst bewertet jedes Mitglied die Leistung einzeln, die endgültige Bewertung nehmen Sie dann im Gremium vor. Letzteres gilt auch für die Entscheidung darüber, ob der Prüfling bestanden hat. Bevor der Prüfungsausschuss den Prozess abgeschlossen hat, darf der Prüfling keine Hinweise auf eine mögliche Benotung erhalten.
Alle Prüflinge sind idealerweise gleich zu behandeln und objektiv zu bewerten. Das bedeutet, dass ausschließlich die Leistung beurteilt wird und andere Faktoren keine Rolle spielen dürfen. Das kann sehr herausfordernd sein. Welche Beurteilungsfehler häufig vorkommen sowie entsprechende Gegenmaßnahmen haben wir hier für Sie zusammengestellt: Typische Bewertungsfehler
Am letzten Prüfungstag erfährt der Prüfling, ob er bestanden hat. Für den Prüfungsausschuss ist es sinnvoll, sich nach der Prüfung Zeit für eine Reflexion des Ablaufs zu nehmen: Was lief gut? Was könnte besser laufen? So kann jedes Prüfungsausschussmitglied für zukünftige Prüfungen etwas mitnehmen. Denn: Nach der Prüfung ist vor der Prüfung!
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Einen Überblick über die Prüfungsinstrumente und mögliche Kombinationen finden Sie in der Hauptausschussempfehlung des BIBB (HA 158).

Prüfer/-in werden
Alles Wissenswerte zum Prüfungsehrenamt: Wie werde ich Prüfer/-in? Welche Aufgaben erwarten mich? Was muss ich mitbringen – und an wen kann ich mich wenden?
Selbstcheck Prüfungsehrenamt
Was bedeutet Ehrenamt?
Die Mitarbeit im Prüfungsausschuss erfolgt stets ehrenamtlich. Doch was heißt das genau?