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13. August 2026

Mit der Modernisierung der Ausbildungsordnung der Verfahrenstechnologen und Verfahrenstechnologinnen Metall wurden 2026 auch die Prüfungsbestimmungen angepasst. Eine wesentliche Neuerung betrifft den Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ in Teil 2 der Abschlussprüfung: Hier stehen ab sofort zwei Prüfungsvarianten zur Auswahl.
Bisher gab es im Prüfungsbereich nur die Arbeitsaufgabe als Prüfungsinstrument. Jetzt kann der Ausbildungsbetrieb entscheiden, ob der Prüfling stattdessen einen betrieblichen Auftrag durchführen soll. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung teilt der Prüfling der zuständigen Stelle die Wahl der Prüfungsvariante mit.
Ob Arbeitsaufgabe oder betrieblicher Auftrag: In beiden Varianten geht es darum, die umfassende berufliche Handlungskompetenz zu prüfen – von der Planung und Durchführung von Produktionsaufträgen über Qualitätssicherung, Prüfmittel und Dokumentation bis hin zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Instandhaltung. Mit dem Variantenmodell wird der praktische Prüfungsanteil stärker an betrieblichen Abläufen und aktuellen Anforderungen der modernen Arbeitswelt ausgerichtet.
Eine weitere Neuerung betrifft die Standardberufsbildpositionen, die jetzt in die Ausbildungsordnung integriert wurden. Damit gewinnen insbesondere Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Sicherheit sowie die Zusammenarbeit in einer vernetzten Arbeitswelt an Bedeutung.
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